Die Riester Förderung im Vergleich mit der Rürup Förderung
Der Hauptunterschied der so genannten Riester- bzw. Rürup Förderung liegt vor allem bei den Zielgruppen, aber auch in der Durchführung. Bei beiden Renten handelt es sich um staatlich geförderte Altersvorsorgen. Die Art der Förderung ist jedoch unterschiedlich.
Die Riester Rentenversicherung ist vor allem für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer gedacht. Aber auch Beamte, Soldaten oder Eltern im Erziehungsurlaub können von dieser staatlichen Unterstützung profitieren. Der Antragsteller muss 4 % seines Bruttogehaltes in den Banksparplan oder Fonds einzahlen und erhält damit automatisch die staatlichen Zulagen. Diese richten sich u. a. nach dem Familienstand aber auch für jedes Kind erhält der Versicherte Förderungen. Diese liegen derzeit bei 300 € jährlich für jedes Kind. Auch Geringverdiener können von dieser Art der staatlichen Zulagen profitieren. Sie müssen jedoch bereit sein einen Eigenbetrag von 60 € in die Versicherung einzuzahlen. Nach dieser Zahlung sind sie voll förderberechtigt. Der Antragsteller bezieht die monatliche Riester Rente zeitgleich mit der gesetzlichen Rente. Beim vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers kann diese Rente jedoch auch für eine gewisse Zeit an die Hinterbliebenen gezahlt werden oder diese erhalten, je nach Vertrag, einen einmaligen Festbetrag.
Die Rürup Rente hingegen ist vor allem für Selbständige und Freiberufler geeignet. Sie werden nach Abschluss der Versicherung über ein privates Versicherungsunternehmen von einem Teil ihrer jährlichen, steuerlichen Last befreit. Diese Summe fließt vollständig in die Rentenversicherung hinein. Die Formalitäten sind bei dieser Form der Altersvorsorge denkbar einfach. Der Antragsteller muss nur bei seiner Steuererklärung die Beiträge für die Rürup Rente angeben. Ein Hinterbliebenenschutz ist in der ursprünglichen Form nicht vorgesehen, kann jedoch durch eine Zusatzversicherung mit vereinbart werden. Jeder Selbständige, der sich einmal für die Rürup Versicherung entschieden hat, ist daran gebunden. Er kann sie nicht mehr wechseln oder kündigen. Lediglich bei finanziellen Engpässen kann er vorläufige Beitragsbefreiung beantragen.
Besser umfassend informieren
Beide Rentenversicherungen haben für die Versicherten grundlegende Vorteile. Sie sind unantastbar, sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Insolvenz. Bei herkömmlichen Lebensversicherungen sind die in finanzielle Not geratenen Personen dazu verpflichtet diese erst auszahlen zu lassen. Dadurch ist der ursprüngliche Gedanke, nämlich die Absicherung im Alter, nicht mehr gegeben. Zusätzlich zu den staatlichen Förderungen ist hier also ein weiterer, großer Vorteil für die Versicherten zu sehen.
Wer sich für eine dieser beiden Renten interessiert, sollte sich im Internet oder bei einem Versicherungsmakler gut über die Möglichkeiten informieren. Beide Rentenversicherungen sind immer von der persönlichen Situation abhängig. Daher gelten für jeden Antragsteller andere Regelungen sowohl in der Zahlung als auch in der Förderung.